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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 01.01.2023

 

1. Allgemeinde
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage jeder vertraglichen Vereinbarung zwischen Gain Experience und dem Kunden. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn der Kunde schriftlich der Verwendung der AGB von Gain Experience widerspricht, seine eigenen AGB Gain Experience zur Kenntnis vorlegt und Gain Experience diese ausdrücklich anerkennt.


2. Vertragsabschluss und Leistungsänderung
Verträge zwischen Gain Experience und dem Kunden kommen grundsätzlich erst mit der ausdrücklichen Annahme durch Gain Experience zustande. Der Umfang der vertraglichen Leistungsverpflichtungen ergibt sich ausschließlich aus dem individuellen Angebot von Gain Experience.

Änderungen oder Abweichungen einzelner Vertragsleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von Gain Experience nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderung oder Abweichung nicht erheblich ist und den Gesamtzuschnitt der vereinbarten Vertragsleistung nicht beeinträchtigt. Gain Experience verpflichtet sich, den Kunden unverzüglich über Leistungsänderungen oder Abweichungen in Kenntnis zu setzen. Auch wenn unsere Vertragsleistungen für einen Dritten erbracht werden sollen, entstehen vertragliche Verpflichtungen nur gegenüber unseren Kunden.
Im Falle witterungsbedingten Ausfalles der Hauptleistung wird nach Absprache mit dem Kunden zu einem späteren Zeitpunkt eine Alternativleistung angeboten. Die Entscheidung über die witterungsmäßigen Voraussetzungen für den Abbruch einer Veranstaltung trifft ausschließlich Gain Experience.

Bricht ein Kunde die Aktivität vorzeitig ab oder verlässt er sie verfrüht, hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung. Anfallende Zusatzkosten trägt der Kunde.

 

3. Fälligkeit von Zahlungen
Der Kunde verpflichtet sich den Rechnungsbetrag unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen, nach der Überlassung der Rechnung zu bezahlen. Mit Ablauf dieser Frist tritt unmittelbar Verzug ein.

 

4. Kündigung durch den Kunden
Bei einem Rücktritt des Kunden vom Vertrag werden folgende Rücktrittspauschalen vereinbart:

Bis 60 Tage vor Leistungsbeginn: 20 %

Bis 30 Tage vor Leistungsbeginn: 30 %

Bis 14 Tage vor Leistungsbeginn: 50 %

Bis 5 Tage vor Leistungsbeginn: 65 %

Bis 1 Tag vor Leistungsbeginn: 80 %

Als Leistungsbeginn gilt der Beginn von Veranstaltungen sowie generell der Tag, an dem Gain Experience seinerseits zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung verpflichtet ist. Der Rücktritt hat grundsätzlich schriftlich zu erfolgen. Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der Rücktrittserklärung.

Wenn die Veranstaltung nicht durchgeführt werden kann, weil der Kunde am Tag der vereinbarten Leistungserbringung verspätet oder gar nicht zur Veranstaltung erscheint, sind 100% der vereinbarten Kosten gemäß Angebot fällig. Mehrkosten, welche durch Verschiebungen oder späteres Eintreffen des Kunden entstehen, gehen zu seinen Lasten.

5. Teilnahmebedingungen
Der Kunde verpflichtet sich, Gain Experience über vorliegende gesundheitliche Probleme der Teilnehmer in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme an einer Aktivität unter Drogen- und Alkoholeinfluss, unter Psychopharmaka oder dergleichen ist nicht erlaubt. Es ist die Pflicht des Kunden, sich an die Teilnahmebedingungen zu halten und den Weisungen des Veranstalters, der Trainer und Hilfspersonen strikt zu folgen. Werden diese Teilnahmebedingungen von einem Teilnehmer nicht erfüllt oder befolgt er die Weisungen nicht, behält sich Gain Experience vor, ihn von der Aktivität auszuschließen. Erfolgt der Ausschluss, hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung.

 

6. Haftung
Die Haftung von Gain Experience gegenüber dem Kunden auf Schadensersatz wegen vorvertraglicher oder vertraglicher Ansprüche ist auf insgesamt die Höhe des doppelten Vertragspreises beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch Gain Experience herbeigeführt wurde. Im Übrigen wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Es wird zwischen Gain Experience und dem Kunden vereinbart, dass dieser die Leistungen von Gain Experience grundsätzlich auf eigene Gefahr in Anspruch nimmt.

Bucht ein Unternehmen bei Gain Experience pauschal und gibt die gebuchten Teilnehmerplätze an Dritte weiter, gilt folgende Regelung: Das Unternehmen verpflichtet sich, den Haftungsausschluss mit dem Inhalt der AGB von Gain Experience, auch mit den einzelnen Teilnehmern der Veranstaltung, vertraglich zu vereinbaren. Sollte dies unterlassen werden, so verpflichtet sich das Unternehmen, Gain Experience von allen Ersatzansprüchen der Teilnehmer freizuhalten. Die Freistellung hat in dem Umfang zu erfolgen, wie Gain Experience stehen würde, wenn ihre AGB den Haftungsausschluss regeln würden.

Haftungseinschränkungen unserer Leistungsträger gelten auch zu unseren Gunsten. Beeinträchtigung oder Ausfall unserer Leistung durch höhere Gewalt wie Unerreichbarkeit des Veranstaltungsortes, Witterungseinflüsse, unverschuldeter Ausfall von Leistungsträgern o.ä. berühren nicht unseren vertraglichen Vergütungsanspruch. Dazu gehört ebenfalls die Situation, dass eine Veranstaltung aus ökologischen Gründen oder anderen Gründen des Naturschutzes nicht wie ursprünglich geplant durchgeführt werden kann. Insbesondere sind hierzu Felssperrungen, Flusssperrungen aus Wassermangel und andere Geländesperrungen hinzuzuzählen. Soweit uns durch höhere Gewalt Mehr- oder Minderaufwendungen entstehen, erhöht oder vermindert sich unsere Vergütungsanspruch gegenüber unseren Kunden entsprechend.

 

7. Rücktritt durch Gain Experience
Bis 8 Tage vor Vertragsbeginn kann Gain Experience vom Vertrag zurücktreten, wenn eine eventuell in der Leistungsbeschreibung festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist, wodurch Gain Experience die Erfüllung des Vertrages unmöglich ist oder wenn die Vertragserfüllung für Gain Experience nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand zu ermöglichen ist. Der Rücktritt durch Gain Experience hat schriftlich zu erfolgen. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf die Absendung der Rücktrittserklärung an.

Gain Experience steht weiterhin das Recht zu, bei Veranstaltungen, für deren Teilnahme beim Kunden besondere Eignungen körperlicher oder sonstiger Art notwendig sind, auch während der Dauer der Veranstaltung vom Vertrag zurückzutreten, soweit eine Vertragsdurchführung aus diesen Gründen unmöglich ist und der Rücktritt auch im wohlverstandenen Interesse des Kunden oder anderer Kunden liegt.
 
Werden durch die Verweigerung unserer Vertragsleistungen Sonderleistungen erforderlich, hat uns der Kunde die entsprechenden Mehrkosten neben einem eventuell entgangenen Gewinn zu ersetzen. Unsere Veranstaltungen werden im Sinne des Naturschutzgesetzes und des Landschaftsbetretungsrechtes mit all ihren Einschränkungen durchgeführt. Ergeben sich hieraus, während einer Veranstaltung Einschränkungen für den geplanten Ablauf, ist Gain Experience berechtigt, die Veranstaltung im Sinne dieser Gesetze abzuändern und ersatzweise gleichwertige Leistungen anzubieten. Es ist dem Kunden nicht gestattet, mit Gegenforderungen aufzurechnen, soweit es sich nicht um unstreitige oder rechtskräftige Gegenforderungen handelt.

Soweit der Kunde eine Herabsetzung des von ihm geschuldeten Vertragspreises wegen behaupteter Schlechterfüllung des Vertrages durch Gain Experience begehrt, ist er verpflichtet, dies unter Angabe von Gründen Gain Experience unverzüglich mitzuteilen.



8. Ausrüstung und Material
Die von Gain Experience leihweise überlassene Ausrüstung während der Veranstaltung muss jederzeit sorgsam behandelt werden. Bei Beschädigung oder Verlust der Ausrüstung haftet der Kunde in der Höhe des Wiederbeschaffungswertes.

Soweit Gain Experience Outdoor Waren verkauft oder verleiht, bleibt diese bis zur vollständigen Vertragserfüllung durch den Kunden Eigentum von Gain Experience. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, diese Waren ohne Zustimmung von Gain Experience durch Dritte nutzen zu lassen. Soweit Gain Experience Waren jeglicher Art verleiht, hat der Kunde für Verlust, Beschädigung oder sonstige Beeinträchtigung der Waren einzustehen. Für Ersatzansprüche von Gain Experience ist der Wiederbeschaffungswert zugrunde zu legen. Der Kunde verpflichtet sich, dieses Risiko seinerseits durch eine Versicherung abzudecken.



9. Direktgeschäfte mit unseren Leistungsträgern
Soweit Gain Experience als Vermittler und Agentur für Dienstleistungen, künstlerische Darbietungen usw. tätig ist, ist es den jeweiligen Kunden untersagt, die von Gain Experience Outdoor hergestellten Geschäftskontakte für den Abschluss von Direktgeschäften zu nutzen. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung ist Gain Experience so zu stellen, als wäre sie als Vermittler aufgetreten.

Wird bei einem Vermittlungsgeschäft einem der Kunden die ihm obliegende Leistung unmöglich, so ist Gain Experience von allen Ansprüchen des jeweils anderen Kunden freizustellen. Dies gilt auch für Ansprüche aus Vertragsverletzungen oder sonstigen Schadensersatzansprüchen.



10. Geistiges Eigentum
Unser Leistungspaket ist unser geistiges Eigentum. Unser Kunde verpflichtet sich

- unsere Leistungen nicht zu kopieren

- nicht mit unseren Leistungsträgern ohne unsere Zustimmung in direkte eschäftsbeziehung zu treten

- unsere dem Leistungspaket zugrunde liegende Idee und die Anschriften der Leistungsträger als unser Betriebsgeheimnis zu wahren.


11. Gerichtsstand
Der Kunde kann Gain Experience nur an dessen Sitz verklagen.


12. Unwirksamkeit einzelner Klauseln
Soweit einzelne Bestimmungen der AGB von Gain Experience unwirksam sein sollten, hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zu Folge. An Stelle der ungültigen Regelung soll dasjenige treten, was die Parteien in Kenntnis der Unwirksamkeit geregelt hätten, um den wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung zu erreichen. Dies gilt auch für den Fall einer Regelungslücke.

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